BewerbBot ist ein Ein-Personen-Projekt aus Österreich. Der Betreiber führt das Angebot als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Das bedeutet ganz konkret:
- Auf den Preisen ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Du zahlst exakt den genannten Betrag – kein USt.-Aufschlag.
- Im Gegenzug darf der Betreiber keine Vorsteuer abziehen.
- Auf jeder Rechnung steht der entsprechende Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Vollständige Anbieterangaben findest du im Impressum.
- 5 € einmalig pro Monat – kein Abo, keine automatische Verlängerung.
- Premium gilt ab dem Kaufzeitpunkt bis zum letzten Tag des laufenden Kalendermonats, 23:59 Uhr (Wien).
- Danach läuft der Zugang automatisch ab. Du musst nichts kündigen und es wird nichts weiter abgebucht.
- Der Preis ist immer 5 €, egal ob du am 1. oder am 28. kaufst – dafür gibt es kein Kleingedrucktes.
- Wenn du im nächsten Monat wieder Premium willst, kannst du einfach erneut buchen – sofern noch Plätze frei sind.
Pro Kalendermonat gibt es genau 100 Premium-Plätze. Sobald sie vergeben sind, ist Premium für den Rest des Monats ausgebucht. First come, first serve.
Am 1. jedes Monats um 00:00 Uhr (Wien) stehen wieder 100 frische Plätze zur Verfügung.
Warum überhaupt eine Begrenzung? Drei Gründe:
- Kleinunternehmer-Rahmen: Die Umsatzgrenze in Österreich ist gesetzlich beschränkt. Das Limit hält BewerbBot sauber innerhalb dieser Grenze.
- Qualität & Support: Eine Person kann nur eine bestimmte Anzahl an Nutzer:innen wirklich gut betreuen.
- Fair-Use bei der KI: Die KI-Anschreiben kosten pro Generierung echtes Geld. Das Limit hält die Kalkulation ehrlich – ohne versteckte Drosselungen.
Ist der Monat ausgebucht, zeigt die Preisseite das klar an. Du kannst BewerbBot im Free-Plan trotzdem weiter nutzen (Jobsuche, 1 KI-Anschreiben pro Monat) und am 1. des Folgemonats wieder Premium buchen – idealerweise gleich um Mitternacht.
Bestehende Premium-Pässe sind davon nicht betroffen: Sie laufen normal bis zum Monatsende weiter.
Das aktuelle Modell ist bewusst klein und konservativ angesetzt – passend zur Kleinunternehmerregelung und zu einem Ein-Personen-Betrieb.
Sobald sich zeigt, dass der Bedarf regelmäßig höher oder deutlich höher liegt, wird das Modell angepasst. Konkret kann das bedeuten:
- mehr verfügbare Premium-Plätze pro Monat,
- evtl. ein Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung (dann wird die USt. korrekt ausgewiesen),
- ggf. zusätzliche Tarife oder ein klassisches monatliches Abo.
Solche Änderungen werden rechtzeitig und transparent hier angekündigt. Bestehende Premium-Pässe bleiben bis zum jeweils vereinbarten Monatsende selbstverständlich gültig.
Fragen? Schreib uns an g.supparitsch@gmail.com.